Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Ohne Versicherung – keine Zulassung

Wenn Sie als Berufsbetreuer zugelassen werden wollen, müssen Sie den Nachweis einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erbringen. Aber auch ohne diese Zulassungsvoraussetzung ist beruflicher Versicherungsschutz dringend zu empfehlen.

Kleine Fehler – große Wirkung
Wenn Betreute durch einen Fehler von Ihnen einen Vermögensschaden erleiden, werden Sie dafür haftbar gemacht. Es können Ansprüche in unbestimmter Höhe gestellt werden. Schon eine übersehene Klausel in einem Vertrag für Ihre betreute Person, die Sie aus Zeitdruck nicht beachtet haben, kann beträchtliche Folgen haben.
Aktuelle Haftungsfälle aus Ihrer Praxis finden Sie hier: BT DIREKT

Was leistet eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?

  • Der Versicherer prüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
  • Wenn der Anspruch begründet ist, leistet sie finanzielle Wiedergutmachung.
  • Oder unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, notfalls vor Gericht, wobei der Versicherer auch die Prozesskosten trägt.

Ihre Vorteile bei der VGA:

  • Beitragsersparnis durch Sonderkonditionen
  • keine Fallzahlenbegrenzung
  • Betriebshaftpflicht-Versicherung zu Vorzugskonditionen
  • Ansprüche aus fehlerhaft oder nicht abgeschlossenen Versicherungsverträgen für Ihre Betreuten sind abgedeckt
  • optional: Erhöhung der Deckungssumme auf bis zu 1,5 Mio. Euro je Schadenfall

Anzahl und Höhe derartiger Vermögensschäden sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Das hat damit zu tun, dass die öffentliche Hand alle Mittel ausreizt um vermeintlich unrechtmäßig gewährte Leistungen von den Betreuern, vielfach aufgrund „sozialwidrigen Verhaltens“, zurückzufordern.

Die VGA hat dieses Risiko im Rahmenvertrag berücksichtigt. Somit sind auch öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche (nach §103/104 SGB XII und § 118 Abs 4 SGB VI) mitversichert.

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Wenn Sie Interesse oder Fragen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung haben, hilft Ihnen unser erfahrenes Team gern.

Betriebshaftpflichtversicherung

Wir bieten im Rahmen unseres Konzeptes zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung eine beitragsoptimierte Betriebshaftpflicht für Sie und Ihre Mitarbeitenden.
Hierdurch sind Sie im Zusammenhang mit der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit als Berufsbetreuer*in gegen Personen- oder Sachschäden abgesichert sind, die Sie Dritten zufügen. Kommt ein Betreuter, der Sie z.B. in Ihren Büroräumen aufsucht, zu Fall, ist dies durch die Betriebshaftplicht abgesichert. Genauso verhält es sich, wenn Sie den Betreuten in seinen Räumen aufsuchen und dort zum Beispiel versehentlich einen Sachschaden verursachen.

Mitversichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, sofern sie ausschließlich für Zwecke der Tätigkeit als Berufsbetreuer*in genutzt werden.

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Exzedent – Zusatzdeckung über Ihre eigene Deckungssumme hinaus

Noch mehr Sicherheit über den Gruppenvertrag des BVfB

Durch unsere Kooperation mit dem BVfB können wir Ihnen eine Erweiterung Ihrer Deckungssumme zu Ihrer über die VGA bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung anbieten. Der Versicherungsnehmer dieses Vertrages über die Zusatzdeckung ist der BVfB.

Hierdurch profitieren Sie von der Gemeinschaft im Verband und zahlen einen erheblich reduzierten Beitrag für eine deutlich erhöhte Versicherungssumme für Ihre Arbeit als Berufsbetreuer. 

Die Versicherungsleistung, die ggfs. nach Ausschöpfung der Versicherungssumme des eigenen Vertrages des Berufsbetreuers fällig wird, ist für alle Versicherten in diesem Gruppenvertrag auf insgesamt 7,5 Mio. € p. a. begrenzt.

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Rechtsschutzversicherung

Ob geschäftlich oder privat – wir unterstützen Sie auch bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und übernehmen die dafür erforderlichen Kosten.
Exklusiv für BVfB-Mitglieder bieten wir eine besondere Rahmenvereinbarung an, die neben dem Berufs- und Privatrechtsschutz auch den Verkehrs- und Strafrechtsschutz für Berufsbetreuer miteinschließt. Sie profitieren zudem von günstigen Konditionen und attraktiven Serviceleistungen.

Wir sichern Ihre Existenz
Ein besonderes Highlight unseres Rahmenvertrages ist die Mitversicherung von Streitigkeiten zu einem Vergütungsbeschluss. Das bedeutet für Sie: Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Existenzgrundlage, nämlich Ihre Einnahmen, mit unserer Hilfe einklagen können. In normalen Berufs-Rechtsschutzversicherungen für Selbständige ist diese Absicherung nicht versicherbar.

Optional bieten wir Ihnen:
• schnelle Antwort auf alle rechtlichen Fragen: Jurway-Rechtsrat mit 24 Stunden Online-Rechtsberatung
• Download von Musterverträgen aller Art
• präventive Vertragsprüfung innerhalb von 48 Stunden durch unabhängige Rechtsanwälte
• Erweiterung des Privatrechtsschutzes um Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

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Inhaltsversicherung

Die „Hausratversicherung“ für Ihr Büro

Das Büro ist der zentrale Ort Ihrer Tätigkeit als Berufsbetreuer*in. Kommt es zur Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl des Inventars, bedeutet dies in den meisten Fällen einen enormen Verlust. Sorgen Sie dafür, dass Sie auch bei unvorhergesehenen Beeinträchtigungen nicht ins Stocken kommen.

Unsere Inhaltsversicherung versichert das Betriebsinventar gegen:
• Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
• Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub
• Elementargefahren, beispielsweise Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmung, Rückstau sowie Schneedruck

Versicherter Schaden:
Wird das Inventar beschädigt, zerstört oder kommt es abhanden, werden die Kosten für die Reparatur oder für die Wiederbeschaffung übernommen. Maßgeblich ist die vereinbarte Versicherungssumme.

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Inhaltsversicherung haben, hilft Ihnen unser erfahrenes Team gern.

Elektronikversicherung

So sichern Sie Ihr „elektronisches“ Inventar

Ohne technische Unterstützung können Sie die täglichen Herausforderungen bei der Tätigkeit als Berufsbetreuer*in nicht meistern. Computer, Laptop und Mobiltelefon gehören heute zur normalen Ausstattung jedes Büros.

Diese elektronischen Geräte können durch:
• Feuchtigkeit
• Überspannung oder Kurzschluss
• Brand
• Vandalismus oder einfach durch Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Bedienungsfehler beschädigt oder zerstört werden.

Ersatz für Wiederbeschaffung oder Reparatur leistet die Elektronikversicherung.

Wegen der sogenannten Allgefahrendeckung besteht ein sehr umfassender Versicherungsschutz, ausgeschlossen sind lediglich Schäden durch Erdbeben, Krieg oder Vorsatz des Versicherungsnehmers.

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