Ratschläge und Vergütung

Tipps & Ratschläge – wie wird man als Berufsbetreuer erfolgreich?

1. Immer den Überblick behalten 
Mithilfe von Datenbankprogrammen und anderen Tools für PC und Smartphone lassen sich Termine und Unterlagen ganz einfach organisieren und planen. Allgemein ist es sinnvoll, für jeden Klienten einen eigenen Ordner anzulegen. So haben Sie alle Unterlagen griffbereit, wenn es mal wieder schnell gehen muss. Hört sich zunächst nach viel Arbeit an, doch schon eine Stunde Organisation kann Ihnen einen Tag suchen sparen.

2. Fälle annehmen
Anfangs ist man für jeden zugeteilten Betreuungsfall froh. Bei guter Arbeit berücksichtigt das Betreuungsgericht den Berufsbetreuer häufiger. Doch das Wort „nein“ vor der Übernahme eines Falls sollte keinesfalls ein Fremdwort für Sie sein. Gerade bei zu vielen Betreuungen, zum Beispiel bei Klienten mit minderjährigen Kindern, wächst Ihnen die Arbeit über den Kopf. Merke: Lehnen Sie einen Betreuungsfall ab, so legen Sie am besten eine stichhaltige Begründung vor – denn bei häufigem „Nein-Sagen“ werden einem mit der Zeit auch weniger Betreuungsfälle zugeteilt.

3. Netzwerke pflegen
„Netzwerken“ ist vor allem bei Berufsbetreuern unersetzlich. Warum? Durch die Pflege von Kontakten – z.B. zu Ärzten, Mitarbeitern von Jobcentern und anderen Einrichtungen, Verbänden, Richtern, anderen Berufsbetreuern – haben Sie immer einen geeigneten Ansprechpartner bei Fragen und Problemen. So sichern Sie Ihren Erfolg im Beruf als Berufsbetreuer, denn: wer gut vernetzt ist, arbeitet effektiver.

4. Auf dem Laufenden bleiben
Besuchen Sie regelmäßig Fortbildungen und Seminare zu den unterschiedlichen Themenbereichen, z.B. Recht und Medizin. Das schreibt nicht nur der Gesetzgeber vor, sondern es hilft Ihnen dabei Ihr Fachwissen zu erweitern. Das Ergebnis: Sie werden auf den einzelnen Themengebieten immer sicherer und können Situationen besser beurteilen und dementsprechend handeln – Ihr Klient wird es Ihnen danken.

Welche Tools und Programme sind für Berufsbetreuer verfügbar?

Konten führen, Fristen beachten, Dokumente archivieren, Abrechnungen erstellen – die Verantwortung, die Berufsbetreuer tragen, ist hoch. Mit Hilfe von professionellen Softwareprogrammen meistern bereits viele Betreuer den hohen Verwaltungsaufwand und die vielen kleinen und großen Herausforderungen, die täglich auf sie warten. Welche Software ist die Richtige und wo sind weitere Informationen für Berufsbetreuer im Netz zu finden? Wir haben eine kurze Übersicht über praktische Anwendungen und Infoseiten zusammengestellt.

 

BT-Professional
Mit der Software BT Professional können Berufsbetreuer die Daten ihrer Klienten verwalten, indem individuelle Profile angelegt werden. So sind wichtige Informationen alle auf einen Blick abrufbar. Dazu gehören Informationen zur Person, dem sozialen Umfeld, zum Vermögen oder auch zur gerichtlichen Bestellung. Die Software erinnert weiterhin an einzuhaltende Fristen und Termine sowie Pauschalvergütungen, die gestellt werden können.  Quelle: www.bt-professional.de

Butler – Software und Services für Betreuer
Einen weiteren Software-Klassiker für Berufsbetreuer bietet die prosozial GmbH mit „butler“. Von der Terminplanung bis zur Abrechnung finden Nutzer hier verschiedene Funktionen, wie zum Beispiel Lebensläufe erstellen, Dokumente archivieren, Vermögens- und Haushaltskonten führen oder Aufwandspauschalen beantragen. Weiterhin können Nutzer über die Software Gesetzestexte und Fachartikel nachschlagen, Serienbriefe erstellen und Statistiken sowie Berichte generieren. Auf der Website: http://www.betreuungssoftware.de wird das Tool in seinen unterschiedlichen Varianten für Berufseinsteiger oder auch langjährige Profis erklärt. Dort sind u.a. auch Erklärvideos zu finden sowie die Broschüre „Rechtliche Betreuung. Ein Reiseführer für Berufseinsteiger“.

Online Lexikon Betreuungsrecht
In Form eines Wikis stellt das Online-Lexikon des Bundesanzeiger-Verlags alle wichtigen Begriffe vor, die Berufsbetreuer kennen sollten. Zudem werden umfassend rechtliche Regelungen erklärt, die Berufsbetreuer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit betreffen. Zum Beispiel Betreuerpflichten, steuerrechtliche Belange, sozialversicherungsrechtliche Belange, Vergütungspauschalen. Darüber hinaus erhalten Interessierte Informationen, wie die Bestellung eines Berufsbetreuers abläuft und welche Qualifikationen und Voraussetzungen dafür notwendig sind. Wer auf der Suche nach nützlichen Literaturtipps für Berufsbetreuer ist, wird hier ebenfalls fündig.

Weinsberger Forum
Die Website des Weinsberger Forums bietet eine übersichtliche Zusammenfassung mit wichtigen Informationen für den Einstieg als Berufsbetreuer und den benötigten Voraussetzungen. Das Weinsberger Forum bietet zudem Seminare und Lehrgänge für Neueinsteiger an.

 

BetreuungApp von Betreuer/innen-Weiterbildung
Betreuer/innen-Weiterbildung bietet ein umfangreiches Seminar- und Lehrgangsangebot für Berufsbetreuer/innen und Berufseinsteiger/innen an (siehe: www.betreuer-weiterbildung.de). Kostenlos werden zudem immer aktuell für Smartphone/Tablet oder PC/Laptop fachliche News, Tipps, Anregungen, Gerichtsbeschlüsse und Veranstaltungshinweise zur rechtlichen Betreuung und aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitsbereich geliefert. Neben dem betreuungsrechtlichen Nachrichtendienst auf Google+, XING, Facebook, Twitter, auf der Webseite als Newsticker und einem Newsletter ist vor allem die BetreuungApp für alle SmartPhones und Tablets bei Betreuer/innen sehr beliebt.

Wie sind Finanzierung und Vergütung geregelt?

Wichtige Gesetzesänderungen für die Betreuungsarbeit sind 2018 in Kraft getreten. Weitere sind noch in Planung.  Wir stellen Ihnen einige Änderungen zu den Themen Finanzierung und Vergütung vor. 

 Vergütungsstufen Berufsbetreuer (pro Stunde)

Stufe 1

Ohne Ausbildung und Studium, mit berufsrelevanten Qualifikationen

27,00 Euro

Stufe 2

Mit abgeschlossener Ausbildung und berufsrelevanten Qualifikationen

33,50 Euro

Stufe 3

Mit abgeschlossenem Studium und berufsrelevanten Qualifikationen

44,00 Euro

Wie viele Stunden für einen Klienten abgerechnet werden können, hängt von mehreren Faktoren ab: Fängt der Berufsbetreuer gerade erst mit seiner Tätigkeit als Betreuer an, geht der Gesetzgeber von einem höheren Stundensatz aus. Weiter wird bei der Abrechnung zwischen mittellosen und vermögenden Klienten unterschieden. Bei mittellosen Klienten übernimmt der Staat die Kosten für die Betreuung. Laut den Abrechnungsstufen können Berufsbetreuer für vermögende Klienten bis zu einer Stunde mehr abrechnen, als für mittellose Klienten. Auch ist entscheidend, ob mehrere Klienten in einem Heim wohnen oder noch in ihren Häusern oder Wohnungen. Generell gilt: Klienten mit eigenem Wohnsitz nehmen mehr Zeit in Anspruch, weil der Berufsbetreuer individuelle Anfahrtswege hat.

Das wird aktuell gefordert
Aktuell wird eine Erhöhung des Stundensatzes auf 55 Euro für alle Berufsbetreuer verlangt. Zusätzlich sollen 24 Prozent mehr Stunden abgerechnet werden können, weil der tatsächliche Zeitaufwand deutlich höher liegt, als der momentan zu berechnende Höchststundensatz. Initiator der Forderungen ist der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.

Grundlage der Forderungen bildet die Studie des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“. Dafür wurden alle Beteiligten im Betreuungssystem über einen Zeitraum von zwei Jahren schriftlich und mündlich befragt. Das Ziel:  Missstände in der Betreuungsarbeit aufzeigen und dadurch langfristig die Qualität in der Betreuung zu verbessern. Aktuell laufen Sondierungsgespräche mit den Bundesländern und auch die Bundesregierung plant, sich mit den Ergebnissen der Studie zeitnah auseinanderzusetzen.

Gut zu wissen

Vermögensfreibetrag bei der Betreuervergütung seit 2017 Von 2.600 Euro auf 5.000 Euro erhöht
Einkommensfreibetrag bei Vergütung Von 818 Euro auf 832 Euro pro Monat erhöht
Einkommenssteuer Grundfreibetrag erhöht sich bei Alleinstehenden auf 9.000 Euro, bei verheirateten und verpartnerten Paaren gilt die Einkommenssteuer ab 18.000 Euro
Allgemein: Kinderfreibetrag Gilt zusätzlich zur Einkommenssteuer und liegt bei 7.428 Euro
Allgemein: Erhöhung Kindergeld

–          Erstes Kind: 194 Euro

–          Zweites Kind: 200 Euro

–          Jedes weitere: 225 Euro

Die Frist zur Beantragung wird auf sechs Monate verkürzt.

 

Für betreute Menschen wichtig

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfänger wurde erhöht:

Regelbedarfsstufe 1 Alleinstehende/Alleinerziehende 416 Euro

Regelbedarfsstufe 1

Nichterwerbsfähige Erwachsene/behinderte Menschen

416 Euro

Regelbedarfsstufe 2

Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften

374 Euro

Regelbedarfsstufe 3

Behinderte Erwachsene in stationären Einrichtungen

332 Euro

Regelbedarfsstufe 3

Nichterwerbsfähige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern

332 Euro

Regelbedarfsstufe 4

Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren

316 Euro

Regelbedarfsstufe 5

Kinder zwischen 6 und 14 Jahren

296 Euro

Regelbedarfsstufe 6

Kinder unter 6 Jahren

240 Euro

Gut zu wissen

  • Menschen mit Behinderung erhalten mehr Selbstbestimmung: Bundesweit können Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent beantragen, wenn sie Menschen mit Behinderung einstellen. Das Ziel: schnell und einfach den Einstieg ins Berufsleben ermöglichen.
  • Demnächst sollen die Bundesbehörden Menschen mit Behinderung alle Dokumente in einfacherer Sprache zur Verfügung stellen.

Wir übernehmen keine Haftung für die hier veröffentlichten Zahlen. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie unter:
https://btdirekt.de/thema/berufspolitik.html