Ratschläge und Vergütung
Tipps & Ratschläge – wie wird man als Berufsbetreuer erfolgreich?
1. Immer den Überblick behalten
Mithilfe von Datenbankprogrammen und anderen Tools für PC und Smartphone lassen sich Termine und Unterlagen ganz einfach organisieren und planen. Allgemein ist es sinnvoll, für jeden Klienten einen eigenen Ordner anzulegen. So haben Sie alle Unterlagen griffbereit, wenn es mal wieder schnell gehen muss. Hört sich zunächst nach viel Arbeit an, doch schon eine Stunde Organisation kann Ihnen einen Tag suchen sparen.
2. Fälle annehmen
Anfangs ist man für jeden zugeteilten Betreuungsfall froh. Bei guter Arbeit berücksichtigt das Betreuungsgericht den Berufsbetreuer häufiger. Doch das Wort „nein“ vor der Übernahme eines Falls sollte keinesfalls ein Fremdwort für Sie sein. Gerade bei zu vielen Betreuungen, zum Beispiel bei Klienten mit minderjährigen Kindern, wächst Ihnen die Arbeit über den Kopf. Merke: Lehnen Sie einen Betreuungsfall ab, so legen Sie am besten eine stichhaltige Begründung vor – denn bei häufigem „Nein-Sagen“ werden einem mit der Zeit auch weniger Betreuungsfälle zugeteilt.
3. Netzwerke pflegen
„Netzwerken“ ist vor allem bei Berufsbetreuern unersetzlich. Warum? Durch die Pflege von Kontakten – z.B. zu Ärzten, Mitarbeitern von Jobcentern und anderen Einrichtungen, Verbänden, Richtern, anderen Berufsbetreuern – haben Sie immer einen geeigneten Ansprechpartner bei Fragen und Problemen. So sichern Sie Ihren Erfolg im Beruf als Berufsbetreuer, denn: wer gut vernetzt ist, arbeitet effektiver.
4. Auf dem Laufenden bleiben
Besuchen Sie regelmäßig Fortbildungen und Seminare zu den unterschiedlichen Themenbereichen, z.B. Recht und Medizin. Das schreibt nicht nur der Gesetzgeber vor, sondern es hilft Ihnen dabei Ihr Fachwissen zu erweitern. Das Ergebnis: Sie werden auf den einzelnen Themengebieten immer sicherer und können Situationen besser beurteilen und dementsprechend handeln – Ihr Klient wird es Ihnen danken.
Welche Tools und Programme sind für Berufsbetreuer verfügbar?
Wie sind Finanzierung und Vergütung geregelt?
Wichtige Gesetzesänderungen für die Betreuungsarbeit sind 2018 in Kraft getreten. Weitere sind noch in Planung. Wir stellen Ihnen einige Änderungen zu den Themen Finanzierung und Vergütung vor.
Wie viele Stunden für einen Klienten abgerechnet werden können, hängt von mehreren Faktoren ab: Fängt der Berufsbetreuer gerade erst mit seiner Tätigkeit als Betreuer an, geht der Gesetzgeber von einem höheren Stundensatz aus. Weiter wird bei der Abrechnung zwischen mittellosen und vermögenden Klienten unterschieden. Bei mittellosen Klienten übernimmt der Staat die Kosten für die Betreuung. Laut den Abrechnungsstufen können Berufsbetreuer für vermögende Klienten bis zu einer Stunde mehr abrechnen, als für mittellose Klienten. Auch ist entscheidend, ob mehrere Klienten in einem Heim wohnen oder noch in ihren Häusern oder Wohnungen. Generell gilt: Klienten mit eigenem Wohnsitz nehmen mehr Zeit in Anspruch, weil der Berufsbetreuer individuelle Anfahrtswege hat.
Das wird aktuell gefordert
Aktuell wird eine Erhöhung des Stundensatzes auf 55 Euro für alle Berufsbetreuer verlangt. Zusätzlich sollen 24 Prozent mehr Stunden abgerechnet werden können, weil der tatsächliche Zeitaufwand deutlich höher liegt, als der momentan zu berechnende Höchststundensatz. Initiator der Forderungen ist der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.
Grundlage der Forderungen bildet die Studie des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“. Dafür wurden alle Beteiligten im Betreuungssystem über einen Zeitraum von zwei Jahren schriftlich und mündlich befragt. Das Ziel: Missstände in der Betreuungsarbeit aufzeigen und dadurch langfristig die Qualität in der Betreuung zu verbessern. Aktuell laufen Sondierungsgespräche mit den Bundesländern und auch die Bundesregierung plant, sich mit den Ergebnissen der Studie zeitnah auseinanderzusetzen.
Gut zu wissen
Für betreute Menschen wichtig
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfänger wurde erhöht:
Regelbedarfsstufe 1 Alleinstehende/Alleinerziehende | 416 Euro |
Regelbedarfsstufe 1 Nichterwerbsfähige Erwachsene/behinderte Menschen |
416 Euro |
Regelbedarfsstufe 2 Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften |
374 Euro |
Regelbedarfsstufe 3 Behinderte Erwachsene in stationären Einrichtungen |
332 Euro |
Regelbedarfsstufe 3 Nichterwerbsfähige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern |
332 Euro |
Regelbedarfsstufe 4 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren |
316 Euro |
Regelbedarfsstufe 5 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren |
296 Euro |
Regelbedarfsstufe 6 Kinder unter 6 Jahren |
240 Euro |
Gut zu wissen
- Menschen mit Behinderung erhalten mehr Selbstbestimmung: Bundesweit können Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent beantragen, wenn sie Menschen mit Behinderung einstellen. Das Ziel: schnell und einfach den Einstieg ins Berufsleben ermöglichen.
- Demnächst sollen die Bundesbehörden Menschen mit Behinderung alle Dokumente in einfacherer Sprache zur Verfügung stellen.
Wir übernehmen keine Haftung für die hier veröffentlichten Zahlen. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie unter:
https://btdirekt.de/thema/berufspolitik.html