Datenschutz
Datenschutz im Büro – was sollten Berufsbetreuer befolgen?
Das Thema Datenschutz ist aktueller denn je, wenn es um die Verwendung von personenbezogener Daten Ihrer Klienten geht. Diese sind zum Beispiel: Name, Geburtsdatum, Kontodaten und Angaben zur Gesundheit. Da Sie vom Betreuungsgericht bestellt sind, dürfen Sie diese Daten im Rahmen Ihrer Arbeit erheben, speichern und nutzen. Das Ziel: eine optimale Betreuungsarbeit ermöglichen.
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Sie regelt einen einheitlichen Datenschutz innerhalb der Europäischen Union und gibt Antworten auf Fragen rund um Datenverarbeitung, Speicherung und Transparenz der erhobenen Daten. Das Ziel: eine Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen innerhalb der EU und Verbraucherinteressen schaffen. Berufsbetreuer sollten sich spätestens jetzt über die neuen Regelungen und mögliche Folgen für ihre Arbeit informieren.
Wir übernehmen keine Haftung für die hier veröffentlichten Angaben. Detaillierte Informationen und eine Checkliste was die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Zukunft von Unternehmen und Privatpersonen verlangt, können Sie unter folgenden Links nachlesen.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/04/faqs-datenschutz-grundverordnung.html
https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/DSGVO_Kurzpapiere1-3.html